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Aktuelles

Mutter schuld an Babys Tod
BaZ vom 16.4.2010

An T-Shirt erstickt. Das Kreisgericht St. Gallen hat eine Mutter der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Die 32-jährige hatte ihr Baby nach der Geburt in ihrer Wohnung in ein T-Shirt gehüllt, wodurch es erstickte. Dem Baby war die Nabelschnur mehrfach um den Hals gewickelt gewesen. Es erstickte aber, da das T-Shirt sein Gesicht bedeckte. Die Frau versteckte die Leiche im Gefrierfach ihres Kühlschranks. Der Vermieter fand die Leiche, als der die Wohnung räumte. Das Gericht verurteilte die Frau zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten. Während der Probezeit von vier Jahren muss sie sich einer Psychotherapie unterziehen und regelmässig auf Schwangerschaft kontrollieren lassen. Laut Untersuchungsrichterin hätte das Baby überleben können. Die Frau habe es nicht gewollt. SDA

Kommentar: Dafür gibt es 10 Monate bedingt; ich bin sprachlos.


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Lebenslange Haftstrafe für doppelten Kindsmord
BaZ vom 23.9.2009

Stuttgarter Landgericht verurteilt Mutter, die ihre beiden Kinder ertränkte

Kampf um Sorgerecht. Weil eine 42-jährige Mutter ihren 4-jährigen Sohn und die 5-jährige Tochter am 8. Mai in Schorndorf in der Badewanne heimtückisch ertränkt hat, ist sie vom Stuttgarter Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Todeskampf der Kinder im Wasser dauerte mindestens eine Minute. Danach seien sie bewusstlos geworden und nach weiteren Minuten tot gewesen, sagte Richter Wolfgang Pross gestern. Nach der Tötung der Kinder versuchte die Frau sich selbst umzubringen. Die von ihrem Mann getrennt lebende Frau habe die Kinder als Besitz betrachtet und die Liebe zu ihnen mit niemandem teilen wollen. Sie habe im Kampf um das Sorgerecht zu allen Mitteln gegriffen, sagte Pross. Der psychiatrische Gutachter bezeichnete ihr Verhältnis zu den Kindern als krankhafte Mutter-Kind-Beziehung. Zwischen der Frau und dem Vater sei es zu einem «rivalisierenden Wettstreit um die Gunst der Kinder» gekommen. Der Richter hielt die Frau für voll schuldfähig und nicht psychisch krank. Mit dem Urteil wurde dem Antrag der Anklage entsprochen. AP

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Konkubinat soll Ehe gleichgestellt werden
BaZ vom 18.3.2009

Liestal.
Der Baselbieter Regierungsrat beantragt dem Landrat die Änderung des Sozialhilfegesetzes. Damit würde die neue Praxis des Bundesgerichts umgesetzt, wonach das Konkubinat unterstützungsmässig gleich wie die Ehe behandelt werden kann. Diese Gleichbehandlung kommt auch bei der Alimentenbevorschussung zum Tragen. Und schliesslich wird die Verpflichtung für die Gemeinden aufgehoben, in die Sozialhilfebehörde zwingend ein Mitglied des Gemeinderates zu delegieren.

Kommentar: Jetzt ist es allerhöchste Zeit für die Männer, sich auch vom Konkubinat zu verabschieden.

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Überfall in der Utengasse
BaZ vom 11.3.2009

Angeklagter vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Claudia Kocher. Sie sagt, der Mann habe sie vergewaltigt. Er sagt, sie hätten einvernehmlich Sex gehabt. Was geschah in der Nacht vor einem Jahr in der Utengasse?
Kaum hatte der Prozess begonnen, ereiferte sich der 25-jährige Iraker über eine Frau. Gerichtspräsident Lucius Hagemann fragte ihn, ob er im falschen Film sitze. Es stellt sich heraus: Der Angeklagte sprach von der Tat, die er vor zwei Jahren begangen hatte. Dafür erhielt er eine Geldstrafe wegen Körperverletzung und Drohung, weil er eine Frau geschlagen hatte. Gestern ging es um eine andere Tat: Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, er habe in der Utengasse eine Frau vergewaltigt.
Der Iraker und die Frau hatten sich vor einem Jahr im Restaurant Sonne in der Rheingasse kennen gelernt. Weil man ihr keine Runde Bier spendiert habe, habe sie den Tisch gewechselt, erzählt die Frau. Da habe sie den jungen Iraker kennen gelernt. Sie hätten zusammen Bier getrunken. Beim Verabschieden habe sie gesagt: "Gehen wir zu dir oder zu mir?" Das habe sie aber nicht ernst gemeint. Die Frau wollte zum Taxistand am Claraplatz laufen. Da habe sie gemerkt, dass ihr jemand folge. Sie sei dann durchs Schafgässlein und habe sich in einer Nische in der Utengasse mit dem Gesicht zur Wand versteckt.
Da sei der Mann von hinten an sie herangetreten, habe ihr die Hose heruntergezogen und sie vergewaltigt. Sie sei verängstigt gewesen und habe sich nicht gewehrt. Nach der Tat habe sie in dem Vergewaltiger den Iraker aus der "Sonne" erkannt. Dann habe sie einen Blödsinn gemacht, erzählt sie. Sie kehrte zurück in die "Sonne", betrank sich, suchte Halt bei einem Afrikaner, mit dem sie mitging und Geschlechtsverkehr hatte. Sie habe sich nicht getraut, nach Hause zu gehen und ihrem Ehemann von der Vergewaltigung zu erzählen. Am nächsten Morgen rief sie vom Handy des Afrikaners ihre Freundin an, die sie drängte, zur Polizei zu gehen. Die Polizei ortete den Mann über das Natel der Freundin und fand den Slip. Die DNA-Spuren führten schliesslich zum Angeklagten.
KEINE GEWALT. Das Institut für Rechtsmedizin kam zum Schluss, dass keine Spuren von Gewalt vorhanden seien. Der Angeklagte selbst gibt zu, mit der Frau Sex gehabt zu haben. Das Gericht sprach den Iraker vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Alles stehe und falle mit den Aussagen des Angeklagten und denjenigen des Opfers, meinte Hagemann. Alles sei zwar erklärbar, doch in der Gesamtheit sei vieles merkwürdig.

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Weltwoche 10 - 6.3.2008: Puppen und Pistolen
Auszug aus einem Artikel von Milena Moser

In der Schule wurde es noch schlimmer. Ich war jung, ich hatte keine Ahnung. Auf die Bubenfeindlichkeit, die in unserem Wohnquartier voller Mädchen und militanter Mädchenmütter herrschte, war ich nicht gefasst. Ja, ich wusste nicht einmal, dass sich Mütter in solcherlei Lager spalteten. Mein älterer Sohn, der rückblickend eigentlich ganz "normal" war, sogar lackierte Fingernägel und rosa Strickpullover mochte, war ständig in trouble - einfach weil er ein Junge war. "Er macht 'Bum!' Das macht den Mädchen Angst! Er hat zwei Ölkreiden zur Pistole zusammengeklemmt! Die Mädchen haben geweint!" In der Schule wurde es nur noch schlimmer: "Die Buben stören", hiess es. "Sie sind laut. Sie raufen auf dem Pausenplatz. Die Mädchen haben geweint! Was ist eigentlich zu Hause los?" Der heute Zwanzigjährige findet es immer noch "unfair": "Die Mädchen waren einfach nie schuld. Auch wenn sie angefangen hatten. Und die konnten also echt brutal sein, die Mädchen!" Im letzten Satz schwingt ein beinah bewundernder Unterton mit. Ich nickte. Ich weiss. Ich war selber mal eines. "Mädchen [...] haben ein tieferes und genaueres Verständnis von sozialer Intrige als Grundlage der Macht als jeder Politiker oder Diplomat", sagt Rosalind Wiseman, die die selbstgemachten sozialen Strukturen der Mädchen studiert hat. Dagegen nehmen sich die "Friedenskämpfli" der Buben doch recht harmlos aus. Doch das scheint hierzulande noch kein Thema zu sein. Jedenfalls habe ich noch nie von einem Elternabend speziell für Mädchenmütter gehört. Regelmässig wurden hingegen die Bubenmütter aufgeboten (Bubenväter? Waren offenbar nicht vorgesehen). Da wurde dann bubenspezifisches Verhalten diskutiert und wie damit umzugehen beziehungsweise wie es abzutrainieren wäre. Ein Ansinnen, an das mich Jahre später ein militanter Yogi erinnerte, der seine Katze zur Vegetarierin erziehen wollte. Jedenfalls war klar, dass diese Aufgabe unsere war. Die der Mütter. Denen das "bubige" unserer Buben oft selber herzlich fremd war. Erschöpft sassen wir nach so einer Veranstaltung in der Kneipe, und nach einem Glas Wein regte sich manchmal auch so etwas wie Widerstand. Jede von uns hatte Anekdoten zu erzählen, in denen Mädchen recht bekommen hatten, einfach weil sie Mädchen waren. "Die Mädchen können nie etwas dafür." "Das ist doch wirklich nicht Feminismus!" sprach eine schliesslich aus, was wir alle dachten. Tatsächlich liesse sich wohl ein grosser Teil dieser grundsätzlichen Ungeduld Buben gegenüber unter "falsch verstandenem Feminismus" ablegen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Selbstverständlich bin ich Feministin. Ehrensache, die Pipilotti Rist sagen würde. Doch der Grundsatz "Als Frau bin ich definitionsgemäss ein Opfer" ist kein feministischer. Mädchen kleiner, schwächer, dümmer zu machen, als sie sind, ist definitiv keine feministische Haltung. An kleinen Buben auszulassen, was man den ausgewachsenen Exemplaren übelnimmt, aber nicht zu sagen wagt: auch nicht. Was natürlich nicht heisst, dass die Mütter schuld sind an dem Geschlechterkrieg im Sandkasten und auf dem Pausenplatz. Natürlich nicht. Mütter sind nicht schuld, sie sind nur oft - zu oft - allein. Nicht offiziell, nicht auf dem Papier, sondern im Alltag. Allein. Denn solange es zwei Geschlechter gibt, müssen beide vorkommen. In der Erziehung, in der Betreuung, als Identifikationsfiguren, als Vorbilder. Meine Kinder, um Beispiel, haben Väter. Wunderbare, präsente, sowohl fürsorgliche wie auch beruflich angagierte Männer, die das "Bubige" ganz normal finden. Weil sie selber einmal Buben waren. Weil sie wissen, dass eine aus Toastbrot zurechtgebissene Pistole noch keinen zukünftigen Terroristen macht. Väter, mit denen ich nicht unbedingt immer zusammenlebe. Das hindert sie nicht daran, da zu sein. Und da einzuspringen, wo ich als Ex-Mädchen nicht mehr mitkomme.

Woahh! Da kann ich nur sagen: Bravo! Diese Frau hat's begriffen.

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Der nachfolgende Zeitungsartikel aus der BaZ vom 5.12.2005 soll hier einmal demonstrieren, auf welche Art die Berichterstattung erfolgt, wenn eine Frau zur Mörderin an ihrem eigenen Sohn wird. Wie mir von J.M. mitgeteilt wurde, hat die Mutter ihren 12-jährigen Sohn anscheinend erwürgt. Das heisst, sie musste ihm während mindestens eineinhalb Minuten in die Augen sehen, während er verzweifelt um sein Leben rang. Die Tat erfolgte also nicht im Affekt. Auffallend ist für mich die Tatsache, dass in diesem Artikel mit keinem Wort von "Mord" oder "Täterin" gesprochen wird. Im Gegenteil: Man spricht von der "lieben Mutter, die ihren Sohn nicht allein in der Welt zurücklassen wollte", "es ging ihr schlecht"; "ein aufmerksamer und kommunikativer Mensch"; "gut integriert"; "liebe Mutter"; "diese Frau hat ihr Kind geliebt"; "sie hat aus einer tiefen Verzweiflung heraus gehandelt" usw. Diese arme Frau! Man stelle sich vor, der Vater hätte die Tat begangen. Wie wäre die Berichterstattung dann erfolgt? Übrigens: Der Vater wird im Artikel sogar erwähnt: " Der Vater wohnte im Kanton Zürich. Er hatte regelmässigen Kontakt mit seiner Familie". Aha. Und wie geht es dem Vater, den seinen Sohn durch eine solche schreckliche Tat der Kindsmutter verloren hat? Das interessiert anscheinend niemanden!

Mutter wollte Sohn nicht allein lassen
Die 51-Jährige hat Probleme - dass sie deshalb töten würde, hätte aber niemand gedacht
MARTINA RUTSCHMANN
Sie ist als Sozialarbeiterin bei der reformierten Kirche in Riehen angestellt. Dort galt die Frau als liebe Mutter. Am Freitag hat sie ihren 12-jährigen Sohn getötet.
«Ich hätte nie gedacht, dass so etwas passieren könnte», sagt ein Nachbar. «Es war eine böse Überraschung für alle Bewohner des Hauses.» Das sagt auch eine Nachbarin: «Ich habe nichts gemerkt. Es ist ein totaler Schock.» Was in diesem kleinen Mehrfamilienhaus in Riehen passiert ist, macht die Menschen ratlos: In ihrer Wohnung hat eine 51-jährige Schweizerin ihren 12-jährigen Sohn getötet (vgl baz vom Samstag). Danach versuchte sie mehrmals erfolglos, sich selber das Leben zu nehmen.
Jetzt sitzt die Frau in der Psychiatrie. Zuvor wurde sie von der Staatsanwaltschaft vernommen. Markus Melzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft, spricht von einem «erweiterten Suizid»: «Wir nehmen an, dass sie ihren Sohn nicht allein in der Welt zurücklassen wollte.» Zum Tathergang darf er sich nicht äussern. Auch nicht dazu, wie es der Frau jetzt geht. Nur so viel: «Als wir sie fanden, ging es ihr schlecht, aber sie war ansprechbar.» Eine Bekannte hatte die Polizei am späten Freitagnachmittag verständigt, weil sie sich um die Frau sorgte. Als die Polizei in das Haus kam und die Mutter vorfand, war der Bub schon tot.
TRAGWEITE NICHT ERKANNT. Die Frau hat mit ihrem Sohn alleine gelebt. Der Vater wohnt im Kanton Zürich. Er hatte regelmässigen Kontakt mit seiner Familie. Der Bub war das einzige Kind des ehemaligen Paares. Die Mutter ist als sozialdiakonische Mitarbeiterin bei der reformierten Kirche Riehen angestellt. Dieser Job beinhalte beratende und animatorische Aufgaben, wie Pfarrer Andreas Klaiber sagt. Die Frau hat unter anderem Menschen mit finanziellen Problemen beraten und Senioren zum Mittagstisch begleitet.
In der Kirchgemeinde habe niemand bemerkt, dass es um die Frau so schlecht stehe, sagt der Pfarrer. «Gewisse Probleme haben wir erkannt, ja, aber die Tragweite dieser Probleme hat niemand bemerkt.» Über die Art der Sorgen seiner Mitarbeiterin will er sich nicht äussern. Er sagt aber: «Hätte ich einen Hilferuf gehört, wäre ich sofort für sie dagewesen. Aber ich habe diesen Hilferuf so nicht gehört.»
BETREUUNG FÜR MITSCHÜLER. Die Frau habe sich in letzter Zeit nicht anders verhalten als sonst. Auch in den Tagen vor der Tat nicht. Vor zwei Wochen habe sie bei einem Fest für freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter «sehr initiativ» mitgeholfen. «Sie ist ein aufmerksamer und kommunikativer Mensch», sagt Pfarrer Klaiber. Und in dem Quartier, in dem sie seit rund drei Jahren lebt, sei sie «gut integriert».
Sie sei eine «liebe Mutter» gewesen. «Diese Frau hat ihr Kind geliebt», betont Andreas Klaiber. Er ist sicher: «Sie hat aus einer tiefen Verzweiflung heraus gehandelt.» Wie die Staatsanwaltschaft geht auch er davon aus, dass die Frau ihr Kind nicht allein lassen wollte - gerade weil sie den Sohn so geliebt habe. «Sie war sicher nie gewalttätig zu ihrem Kind», sagt Klaiber. In der Kirche herrsche nun eine «tiefe Trauer».
Traurig sind auch die Mitschülerinnen und Mitschüler des getöteten Buben. Heute werden sie vom Schulpsychologischen Dienst betreut. Geplant ist eine Krisenintervention. «Es wird bestimmt ein längerer Prozess», sagt Peter Gutzwiller, Chef des Schulpsychologischen Dienstes.

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Baz-Leserbrief (Auszug) zum Thema "Die Kernfamilie wird zunehmend aufgelöst" vom 25.2.2008:
Wovor haben diese Frauen Angst?
Nach vielen Jahren Arbeit in der Kinderpsychiatrie würde ich es nie und nimmer unterschreiben, dass die Betreuung durch die Mutter in jedem Fall das Beste ist. Meine Erfahrung lehrte mich, dass es im Gegenteil vielen Kindern gut täte, sie könnten vor dem Kindergarteneintritt einige Sozialkompetenzen erlernen. Daniela Jäggi, Krippenleiterin und Vorstandsmitglied des Berfufsverbandes Soziale Arbeit, Avenir Social, Basel. - Bravo Frau Jäggi!

21.02.2008
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/10/0,3672,7161258,00.html

Deutschland - Bundestag macht Vaterschaftstests leichter

Familiengericht kann entscheiden

Wenn Papa fürchtet, ein Kuckuckskind im Nest zu haben, kann er künftig die Abstammung überprüfen lassen, ohne dabei auf heimliche Gentests zurückgreifen zu müssen. Zu verdanken hat er das dem Bundestag, der ein entsprechendes Gesetz verabschiedete.Drucken Versenden 21.02.2008 Nach dem Gesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedete, kann ein Vaterschaftstest in Zukunft vom Familiengericht veranlasst werden, wenn sich die anderen Betroffene gegen ein derartiges Gutachten sperren.

Heimliche Tests verboten


Eine heimliche Untersuchung von Haaren oder Speichel des Kindes bleibt aber auch in Zukunft verboten. Mit dem neuen Gesetz könne jeder sein Recht auf Kenntnis der Abstammung durchsetzen, ohne mit einem heimlichen Vaterschaftstest einen Rechtsverstoß zu begehen, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
Bislang konnte die Abstammung eines Kindes nur dann im Labor überprüft werden, wenn alle Betroffenen zustimmten. Das neue Gesetz räumt Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern nun ausdrücklich einen Anspruch auf Klärung der Abstammung ein. "Das ist ein guter Tag für all diejenigen Männer, die es bisher schwer hatten, aus ihrer babylonischen Gefangenschaft einer Zahlvaterschaft herauszukommen", sagte der rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU).

Auftrag vom Gericht

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im vergangenen Jahr aufgegeben, Vätern einen einfachen Weg zu eröffnen, Zweifel an ihrer biologischen Vaterschaft zu überprüfen. Zum Schutz des Kindes hat der Bundestag allerdings eine Härtefallregelung eingebaut. So kann in Ausnahmefällen die Überprüfung der Abstammung zumindest ausgesetzt werden - etwa bei einem pubertierenden Kind, das unter Magersucht leidet und vor der psychischen Belastung eines solchen Vaterschaftstests geschützt werden soll.
Die Grünen und die Linken bemängelten allerdings, wenn ein Mann nach einem entsprechenden Gentest seine Vaterschaft gerichtlich anfechtet, werde das Kindeswohl in diesem Verfahren nicht mehr ausreichend geschützt. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen- Fraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, mahnte zudem Sanktionen gegen Labore an, die heimliche Vaterschaftstests durchführen.
Die FDP-Familienpolitikerin Sibylle Laurischk sieht durch das Gesetz der großen Koalition hingegen die Interessen aller Beteiligten gewahrt. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach am Donnerstag von einem "vernünftigen Interessenausgleich zwischen den betroffenen Kindern, Müttern und Vätern".
Meldung vom Montag, 18. Februar 2008 / 12:26 h

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Bundesgericht verwehrt Ex-Gattin Unterhalt

Lausanne - Geschiedene Männer müssen der Ex-Gattin keinen Unterhalt zahlen, wenn sich diese den früheren Lebensstandard mit ihrem eigenen Einkommen finanzieren kann. Das Bundesgericht hat einem Mann aus dem Kanton Aargau Recht gegeben.
rr/sda - Das Paar hatte über 20 Jahre eine Ehe mit klassischer Rollenverteilung geführt.

Die Frau besorgte den Haushalt und betreute die mittlerweile erwachsenen Kinder, der Mann sorgte für das Einkommen von monatlich rund 5400 Franken.

Nach der Trennung hatte die Frau eine Arbeit mit 3700 Franken Lohn aufgenommen.

Die Aargauer Justiz verpflichtete den Mann im Scheidungsurteil, der Ex-Gattin bis zu seinem Eintritt ins AHV-Alter 900 Franken Unterhalt zu zahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun gutgeheissen und entschieden, dass er seine frühere Ehefrau nicht unterstützen muss.

Zuletzt gelebter Standard entscheidet

Die Lausanner Richter verweisen darauf, dass sich die Höhe des Unterhalts bei einer lebensprägenden Ehe grundsätzlich an dem in der Ehe zuletzt gelebten Standard bemisst.

Im konkreten Fall könne die Frau mit ihrem Einkommen von 3700 Franken eine Lebenshaltung bestreiten, die nicht unter dem Standard liege, den sich die ganze Familie mit den 5400 Franken Lohn des Mannes habe leisten können. Damit bestehe kein Raum für nachehelichen Unterhalt.

Anders zu entscheiden würde laut Bundesgericht bedeuten, dass die früheren Ehegatten ungeachtet ihrer Scheidung in finanzieller Hinsicht bis ans Lebensende gleichgestellt bleiben würden. Darauf bestehe aber kein gesetzlicher Anspruch.

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Kein Unterhalt für die Ex-Gattin

Lausanne. Lässt sich ein Ehepaar scheiden, muss der Ehemann seiner Ex-Gattin keinen Unterhalt bezahlen, wenn sich diese durch ihren Arbeitsverdienst selber versorgen kann und ihr Lebensstandard nicht sinkt. Diesen Grundsatzentscheid hat das Bundesgericht gefällt.

Klassische Rollenteilung

Nach mehr als 25jähriger Ehe trennte sich das Paar. Das Bezirksgericht Unterkulm verpflichtete den Ehemann, seiner Ex-Gattin bis zum Eintritt ins AHV-Alter monatlich 895 Franken zu bezahlen. Das Aargauer Obergericht bestätigte diesen Entscheid. Das Gericht ging davon aus, dass die 20jährige Ehe – die beiden Kinder sind inzwischen erwachsen – von einer klassischen Rollenteilung geprägt war. Das Gericht errechnete deshalb das Gesamteinkommen der Parteien, zog das jeweilige Existenzminimum ab und verteilte den verbleibenden Überschuss hälftig.

Prinzip der Eigenversorgung

Damit war der Ehemann nicht einverstanden. Er zog den Fall vors Bundesgericht und argumentierte, mit diesem Entscheid sei das Prinzip der Eigenversorgung missachtet worden. Denn mit einem Einkommen von 3690 Franken, welches die Ehefrau seit einiger Zeit erziele, könne sich diese einen höheren Lebensstandard leisten als während der Ehe. Diese Überlegung ist in Lausanne gut angekommen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes gutgeheissen. Vorab halten die Bundesrichter in ihrem Urteil fest, dass der von der Aargauer Justiz angewendete Berechnungsmodus für den Unterhalt der Gattin während der Trennung, nicht aber für den nachehelichen Unterhalt Verwendung findet. «Wird der nacheheliche Unterhalt mit dem ehelichen gleichgesetzt, hätte die Scheidung mit Bezug auf das Unterhaltsrecht gar keine Folgen», heisst es im Urteil.

Den Lebensstandard halten

Dies habe das Gesetz aber nicht so vorgesehen. Denn mit der Scheidung höre die eheliche Beistands- und Unterhaltspflicht auf und an deren Stelle folge der nacheheliche Unterhalt. Dieser muss gebührend sein, das heisst dem während der Ehe zuletzt gemeinsam gelebten Standard entsprechen. Sodann spielt die Eigenversorgung eine grosse Rolle. Vermag eine Ehefrau kraft Eigenversorgung am ehelichen Lebensstandard anzuknüpfen, bleibt laut Bundesgericht kein Raum für nachehelichen Unterhalt. (tzi

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Basler Zeitung vom 8.10.2007:

RETO WEHRLI
Wer muss den Gang aufs Fürsorgeamt antreten, wenn Eltern geschieden sind respektive getrennt leben? Wenn die Kosten zweier Haushalte zu bestreiten sind? Wenn die Summe der Einkommen nicht ausreicht? Ist es die Kindsmutter, der Kindsvater oder müssen beide zur Fürsorge?
Das ist die Kernfrage, die hier gestellt wird. Antwort des Rechtssystems Schweiz: Wer arbeitet und Alimente bezahlt (in der Regel der Kindsvater), soll nicht auch noch Sozialhilfe beanspruchen müssen. Die Gerichte begrenzen die Alimentenhöhe jeweils so, dass zumindest das Existenzminimum des arbeitenden Alimentenzahlers gewahrt bleibt.
Dafür gibt es gute Gründe. An erster Stelle: Der Alimentenzahler soll nicht demotiviert werden. Jemandem zuzumuten, nach der Trennung von Frau und Kindern der Erwerbsarbeit nachzugehen, ihm aber dann so viel zu entziehen, dass er armengenössig wird, ist kontraproduktiv. Zweitens der Papierkrieg: Es reicht, wenn eine Partei zur Fürsorge gehen muss. Wieso auch noch einer zweiten den ganzen Aufwand zumuten? An der Verteilung der zur Verfügung stehenden Güter sollte sich grundsätzlich nichts ändern. Die Haushaltsbudgets sind gleich hoch, egal, ob eine oder zwei Parteien Mittel der Fürsorge beziehen. Und schliesslich drittens: Es soll auch für die alimentenbeziehende Frau der Anreiz bestehen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszubauen. Unter anderem deshalb schaffen wir überall subventionierte Krippen. So weit eine Ausprägung helvetischer praktischer Vernunft im sozialen Alltag.
Nun wird eine sogenannte Studie* vorgelegt, die dieses System ändern will. Wesentliches Ziel: auch der Vater soll zur Fürsorge. Ich habe die «Studie» nicht gelesen, bin aber keineswegs überrascht, dass es sie gibt. Denn gleich gelagerte Diskurse laufen beispielsweise in den USA und Deutschland seit einigen Jahren. Die Idee ist also nicht Frucht eigener Überlegung, sondern Adaption dessen, was andernorts schon längst durchgekaut worden ist - eine fantasielose Nachahmung.
Was soll dafür sprechen? In einem Wort: die bessere Verteilung des Schmerzes. Denn auf die Fürsorge zu gehen, tut weh. Dass es heute in der Mehrzahl den geschiedenen Frauen zugemutet wird, sei ungerecht. Besser sei, die Väter an dieser Unbill teilhaben zu lassen. Der Idee steht entgegen, was bereits als die Pluspunkte des heute gültige Systems dargelegt wurde. Ich finde die heutige Lösung angemessen und praxistauglich. Wieso denn trotzdem dieser Änderungswunsch?
Ganz offensichtlich soll ein weiteres Feld des Geschlechterkampfes eröffnet werden. Motto: mehr Leiden den Männern. Methode: Eine weltanschaulich-politische Sicht wird nicht als solche vorgetragen, sondern in die Watte einer Studie gepackt, was Objektivität mimt. Bereits wurde ein parlamentarischer Vorstoss (von Anita Thanei, die Redaktion) eingereicht, der unter Verweis auf eben diese Studie eine Gesetzesänderung verlangen wird. So auch hier: Die Urheberin der «Studie» ist Vizepräsidentin der Kommission für Frauenfragen (die Binninger Anwältin Elisabeth Freivogel, die Redaktion). Das Gremium hat unter anderem die Aufgabe, zu Gesetzesentwürfen Stellung zu nehmen. So läuft politische Selbstbefruchtung.
*eidg. Kommission für Frauenfragen, 1.2007 Reto Wehrli (42) vertritt als CVP-Nationalrat den Kanton Schwyz und ist Rechtsanwalt.

Ressource Mann zum Zweiten

Es geht nicht an, dass Männer die überwiegenden Lasten, Risiken und Pflichten in der Gesellschaft tragen und im Gegenzug bei scheidungs- und sorgerechtsrelevanten Belangen stark benachteiligt werden. Es geht mir nicht darum mit der Frauenalimente das Sorge- und Erziehungsrecht zu erkaufen. Der Mann als ehemaliger Lebenspartner kann nichts dafür, wenn das System krank ist. Man blicke doch mal bitte über den Tellerrand zu anderen Kulturen in andere Zeitepochen. Mit der Frauenalimente verschleiert man, dass es mit der Gleichberechtigung der Frauen im Berufsleben nicht weit her ist.
Des Weiteren wird die finanzielle und berufliche Eigenverantwortung der Frauen nicht eingefordert. Zudem wird das veraltete Rollenverhalten von Frauen und Männer zementiert, was auch nicht im Sinne von aufgeschlossenen Feministinnen sein kann. Es fragt sich, wie lange noch es sich die Männer gefallen lassen, auf diese Art und Weise ausgenützt und veräppelt zu werden. Heiraten oder 5-jähriges Konkubinat ist für Männer ein sicheres Verlustgeschäft, emotional, rechtlich und materiell. Ach ja, die Entscheidungsträger in den ?oberen Gefilden? sind meistens Männer!
Gleichzeitig wird mit einer unterschwelligen Männerfeindlichkeit versucht eine Art ?Gleichgewicht? herzustellen, besonders im Bereich der häuslichen Gewalt. Man stelle sich vor der Ex-Mann müsste seiner prügelnden Ex-Frau Alimente zahlen oder die Kinder müssten bei der gewalttätigen Mutter aufwachsen! Ich als Betreiber der Homepage mann-als-opfer.com / Häusliche Gewalt gegen Männer kann ein Liedchen davon singen, ich weis was in solchen Situationen passiert. Bei männlichen Opfern wird immer trivialisiert und relativiert, was unter anderem auch bei anderen männerspezifischen Themen zutrifft.

Und jetzt noch einmal für die BaZ: Meine Homepage lautet www.mann-als-opfer.com

Info: Vortrag für den Männerverein MANNSCHAFFT, Häusliche Gewalt gegen Männer, 13. Nov. 2007 in Zürich, Referent Daniel Neuhaus

© Basler Zeitung; 03.10.2007
; Seite 26

briefe

Selbstbedienung an der Ressource Mann

Der Artikel zeigt genau auf, wie man sich der Männer und deren Geld bedient. Die allgemeine Männerdiskriminierung und das sich bedienen an der Ressource Mann ist nicht nur eine geschlechterpolitische Frechheit, sondern verstösst auch gegen das Gesetz (Gleichstellungsartikel). Wehrpflicht, Rentenalter, Sorgerecht und häusliche Gewalt sind da nur einige Punkte, wo Männer massiv benachteiligt sind. Ich war glücklicherweise nie verheiratet trotz zwei Kindern aus zwei Partnerschaften. Was bedeutet für mich der Begriff Frauenalimente? Eine Subvention, eine Arbeitsplatzgarantie oder Geld für nicht erbrachte Leistungen. Warum müssen Männer Alimente für die Frau bezahlen? Weil Gesellschaft, Politik und Wirtschaft versagt haben und den Frauen die Erwerbsarbeit erschweren, im Gegensatz zu Schweden?

Daniel Neuhaus, RHEINFELDEN



Baz 4.10.2007:

Das rosinenpickende Frauenlager

Väter sollen mehr Unterhalt zahlen; baz 1. 10. 07

Mit Enttäuschung haben wir die Forderung der Vizepräsidentin der EKF zur Kenntnis genommen. Väter müssen unter den geltenden Gesetzen bereits bei einer Scheidung enorme Einbussen in Kinderbelangen hinnehmen. Oft reicht der Kontakt von zirka vier Tagen pro Monat nicht aus, um eine tiefere Beziehung zum Kind weiterzuführen. Folge: Scheidungswaisen und vaterlose Gesellschaft, ein grober Einschnitt ins Vatersein und ein Verstoss gegen die Interessen des Kindes sowie eine Verletzung der UNO-Kinderrechte. Ein Vater, der sich während der Ehe trotz Beruf in der Kinderbetreuung engagiert hat, wird der «traditionellen Rollenverteilung» beschuldigt. Was Elisabeth Freivogel fordert, ist Scheuklappenpolitik aus dem rosinenpickenden Frauenlager. Geschiedene Väter fordern die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern. Diese würde die paritätische Betreuung der Kinder als Ausgangslage und die gemeinsame elterliche Sorge nach der Scheidung beinhalten. Nur so ist es möglich, dass Kinder den Kontakt zu beiden Elternteilen sinnvoll aufrechterhalten können und die vaterlose Gesellschaft nicht zur Vollendung kommt.

PATRICK BAUMANN, ARBON

Feminismus auf Abwegen

Elisabeth Freivogel hält sich wohl für eine Feministin mit ihren Forderungen, dass eine geschiedene Frau noch weniger für ihren Unterhalt tun muss als bisher. Sie zementiert damit jedoch bloss das Bild der Frau in der Opferrolle; das hilflose Geschöpf in einer bösen, männerdominierten Gesellschaft. Heute bestehen für junge Frauen Anreize, sich zu verheiraten, um sich nach der Geburt der Kinder scheiden zu lassen. Ein Leben ohne Erwerbsarbeit winkt zur Belohnung. 90 Prozent geschiedener Mütter sind nicht fürsorgeabhängig. Früher waren Mütter stark benachteiligt, und das war falsch. Heute werden Väter stark benachteiligt, und das ist ebenso falsch. Umso falscher ist die Denkrichtung Frau Freivogels. Vernünftiger tönt eine andere Frau; Gabriele Pauli (CSU), die eine Ehe auf Zeit und damit das Übel bei den Wurzeln packen will. Für beide Elternteile bestünden Anreize, eine gewisse wirtschaftliche Unabhängigkeit voneinander zu wahren. Eine Trennung wäre mit weniger Ängsten verbunden, taktische Ehen würden sinnlos und Kindern würden Rollen vorgelebt, die einem intelligenten Feminismus entsprechen.

Andreas Tereh, Riehen

© Basler Zeitung; 04.10.2007; Seite 24

briefe

Frauen werden massiv bevorzugt

Bei einer Scheidung werden die Konsequenzen eines gemeinsamen Lebens auf beide Partner gerecht verteilt. Warum wehren sich dann gerade so viele Frauen gegen das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder? Warum werden gerade Väter, die sich um ihre Kinder kümmern wollen, in ihren Rechten beschnitten? Die heute angewendete Praxis bevorzugt doch die Frauen in dem Bereich massiv, wenn eine Frau nicht will, können doch kaum die Besuchstage ordnungsgemäss durchgeführt werden. Da ist dann nicht mehr viel von «gerecht verteilt» übrig. N. S.* (*Name der Redaktion bekannt)

© Basler Zeitung
; 03.10.2007; Seite 26

briefe

Etwas stimmt nicht im System

Mit Elisabeth Freivogels Forderung, dass die unterhaltspflichtigen Männer tiefer in die Tasche greifen müssen, auch wenn sie dann sozialhilfeabhängig werden, habe ich etwas Mühe. Irgendetwas an unserem System stimmt nicht. Muss man sich heute schon fragen: Bist du bereit zu heiraten, Kinder zu haben und als Sozialfall zu enden? Wenn eine Frau laut Gesetz nicht arbeiten muss, bis ihr Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat, frage ich mich schon, ob das noch zeitgemäss ist. Es ist natürlich klar, dass der Mann für das Wohl des Kindes aufkommen soll, aber muss er es auch für die Frau tun, weil sie keine Lust hat zu arbeiten? Ich spreche nicht von den Frauen, die nicht können, sondern von den Frauen, die nicht wollen.
Elisabeth Freivogel bezieht sich auf eine Studie, in der die Frauen nach der Scheidung überproportional von der Armut betroffen sind. Mich würden natürlich auch Studien zu folgenden Themen interessieren: Wie viele Männer bekamen das Sorgerecht? Finden nach der Scheidung nicht auch überproportional mehr Frauen einen neuen Lebenspartner, der sie unterstützt, als Männer eine Partnerin? Wie vielen unterhaltspflichtigen Männern, die ihren Zahlungen nachkommen, wird das Besuchsrecht nicht oder nur teilweise gewährt? Wie viele Frauen gehen nach der Scheidung nicht mehr arbeiten, weil das Gesetz sie schützt? Gibt es nicht auch überproportional mehr Männer, die zwei Jobs haben müssen, um den Unterhalt zu finanzieren, als Frauen? Wie viele Frauen wollen nicht mehr arbeiten, weil dann der Mann weniger bezahlen muss? Liebe Frauen, ist das gerecht?

Marco Casartelli, Allschwil

© Basler Zeitung; 03.10.2007; Seite 26

briefe

Gleiche Rechte und gleiche Chancen

Elisabeth
Freivogel kämpft in verdankenswerter Weise gegen die Geschlechterdiskriminierung und setzt sich für Grundrechte und Chancengleichheit ein. Ihre Forderungen: Um nach einer Trennung die alleinerziehenden Mütter vor Armut zu schützen, sollen die Väter stärker belastet werden, ohne Rücksicht auf das Existenzminimum. Weiterhin empfiehlt sie den Frauen, bezogene Sozialhilfeleistungen keinesfalls zurückzuzahlen, auch wenn dies zu einem späteren Zeitpunkt möglich wäre. Diese mutigen Forderungen beflügeln uns, mit einem ähnlich gelagerten Anliegen an die Öffentlichkeit zu treten. Der alleinerwerbende Vater wird gleich dreifach diskriminiert: Er allein verdient das Geld, stellt es der Familie zur Verfügung und versteuert es allein. Wir fordern deshalb dringend: Jede Mutter soll gesetzlich gezwungen werden, einem Erwerb nachzugehen, das erworbene Geld der Familie zur Verfügung zu stellen und es auch zu versteuern. Die Kosten für die Betreuung der Kinder müssten natürlich über Sozialhilfeleistungen gedeckt werden. Bis diese Forderungen erfüllt sind, empfehlen wir den alleinerwerbenden Vätern, die Steuern ab sofort nicht mehr zu bezahlen. Ich bin sicher, dass Frau
Freivogel unsere Forderungen voll unterstützt, gemäss der Devise: keine Diskriminierung, gleiche Rechte und gleiche Chancen für alle.

H.U. Schoenholzer, Präsident der Vereinigung alleinerwerbender Väter, Oberwil


© Basler Zeitung; 03.10.2007; Seite 26

briefe

Ist das denn Gerechtigkeit?

Väter sollen mehr Unterhalt zahlen; baz 1. 10. 07, Leserbrief: Ein verzerrtes Bild der Situation; baz 2. 10. 07

In ihrer Forderung schreibt Elisabeth Freivogel: «Die Ungerechtigkeit fängt vor dem Richter an.» Und Isabelle Egli sagt in ihrem Leserbrief, es gehe darum, die Verantwortung bei einer Scheidung gerecht zu verteilen. Wenn sie sich jetzt auch für eine gerechte Rechtssprechung beim Sorgerecht der Kinder einsetzen, wo Männer schlichtweg diskriminiert werden (ganz egal, wie liebevoll sie sich um die Kinder kümmern und wie sehr sie sich um das Sorgerecht bemühen), und somit die Ungerechtigkeit gegenüber dem Mann beenden. Und Männern auch Rechte und nicht nur Pflichten zugestehen, dann könnte man wirklich von Gleichberechtigung und Gerechtigkeit sprechen.

Colin Meyer, Basel

© Basler Zeitung
; 01.10.2007; Seite 2

tageskommentar

Unbedachte Forderung

denise battaglia

Nach einer Trennung oder Scheidung sind fast doppelt so viele Frauen «von Armut betroffen» und sozialhilfeabhängig als Männer. Der Grund dafür sei, dass die Richter vom unterhaltspflichtigen Mann aus Rücksicht auf das Existenzminimum zu wenig Geld für Ex-Frau und Kinder forderten, hat die Binninger Anwältin und Vizepräsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen (EKF), Elisabeth Freivogel, herausgefunden. Die EKF fordert deshalb, dass der Mann künftig den effektiven Bedarf für die von ihm getrennt lebende Familie bezahlt › auch wenn ihm dadurch selbst nicht mehr genug zum Leben bleibt und er ebenfalls beim Sozialamt anklopfen muss.

Die EKF argumentiert nach dem Motto: Wenn es den Frauen schlecht geht, soll es auch den Männern schlecht gehen. Diese Argumentation ist unbedacht: Dass dem Unterhaltspflichtigen genug Geld zum Leben gelassen wird, ist nicht ungerecht. Ungerecht ist, das Problem auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abzuwälzen.

Dass viele alleinerziehende Frauen auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist für die Betroffenen belastend. Das Problem wird aber nicht gelöst, indem frau auch den Mann sozialhilfeabhängig macht.

Die Frauen, die der Rechtssprechung Geschlechterdiskriminierung vorwerfen, müssten auch bereit sein, eine andere Ungerechtigkeit zu beseitigen: Dass die Richter meistens der Frau das Sorgerecht zusprechen › auch dann, wenn der Vater für die Kinder sorgen möchte. Es ist fraglich, ob die Frauen ihre Forderung aufrechterhalten würden, wenn vermehrt sie zur Kasse gebeten würden.

denise.battaglia@baz.ch

> Seite 15

Das Problem wird nicht gelöst, indem frau auch den Mann zum Sozialfall macht.

© Basler Zeitung; 01.10.2007; Seite 1

Väter sollen mehr zahlen

Existenzminimum nicht mehr unantastbar

denise battaglia

Unterhaltspflichtige Männer sollen künftig tiefer in die Tasche greifen müssen › auch wenn sie dadurch sozialhilfeabhängig werden. Dies fordert die Baselbieter Anwältin Elisabeth Freivogel.

Weil viel mehr Frauen als Männer nach einer Trennung in Armut leben und Sozialhilfe benötigen, fordert die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF), dass auch den Ex-Männern ein Leben in Armut zugemutet wird. Die EKF stützt sich dabei auf eine Studie ihrer Vizepräsidentin, der Baselbieter Anwältin Elisabeth Freivogel. Sie hat herausgefunden, dass die Richter bei der Berechnung der Unterhaltsleistungen das Existenzminimum des Mannes nicht antasten.

Die EKF fordert nun, dass die Männer den effektiven Bedarf ihrer Ex-Frauen und Kinder decken müssen › auch dann, wenn den arbeitenden Männern dadurch nicht mehr genug zum Leben bleibt. Konkret fordern die Frauen, dass die Kinderalimente nicht tiefer angesetzt wird als die Waisenrente › also jene Rente, die ein Kind erhält, wenn ein Elternteil gestorben ist.

zahlung verweigern. Weiter verlangt die Kommission für Frauenfragen, dass alleinerziehende Sozialhilfebezügerinnen die Leistungen nicht mehr an den Staat zurückzahlen müssen, sollten sie dereinst genug verdienen.
Freivogel fordert in ihrer Studie die Frauen sogar dazu auf, diese Rückzahlungen mit dem Verweis auf die Grundrechte, das Geschlechterdiskriminierungsverbot und das Chancengleichheitsgebot zu verweigern, falls sie Sozialhilfe beziehen mussten, weil der Unterhalt zu tief bemessen worden war. > Seiten 2, 15


BaZ 8.10.2007:

Widersprüche und Ausblendungen

Die Zumutbarkeit von Erwerbsarbeit sei vom Kinderbetreuungsumfang abhängig, sagt Elisabeth Freivogel. Zur Frage, ob es nicht dazu gehöre, dass Männer bessere Chancen hätten, das Sorgerecht zu erhalten, meint die Binninger Anwältin, das sei nicht das Thema. Aha, Sorgerecht hat nichts mit Betreuung zu tun. An anderer Stelle betont Elisabeth Freivogel, es gehe um den Chancengleichheits- und um den Gleichstellungsgrundsatz. Ach so, Sorgerecht hat auch nichts mit Gleichstellung zu tun. Erstaunlich, wie Elisabeth Freivogel die Themen auseinanderdividiert. Das ist juristisches Denken, fern gelebter Realität, fern jeder Gerechtigkeit. Apropos Chancengleichheit. Es wurde längst nachgewiesen, dass Kinder, die mit beiden Elternteilen hinreichend viel Zeit verbringen, weniger Verhaltensstörungen und emotionelle Probleme zeigen, ein besseres Selbstwertgefühl entwickeln und auf dem Ausbildungsweg erfolgreicher sind, als Kinder, denen der Vater entzogen wird. Das gemeinsame Sorgerecht muss zur Regel werden. Und die Themen Unterhaltszahlungen, Sorgerecht und Betreuungszeit gehören zusammen.

WOLFGANG WERDER, BIRSFELDEN

Die Sozialhilfe hat das Recht auf Regress

Ein ganz wichtiger Aspekt wurde nicht erwähnt. Die Sozialhilfe hat das Recht auf Regress, das heisst Rückforderung ihrer Leistungen auch auf die Eltern der von der Sozialhilfe unterstützten Mutter, spätestens aber wenn ein Erbe anfällt. Nehmen wir ein Beispiel: Ein Grossvater hat zwei Nachkommen: Sein Sohn ist der Vater zweier Kinder, für die er bescheidene Alimente bezahlt, sowie eine Tochter, ebenfalls mit Kindern, die von der Sozialhilfe unterstützt wird, weil der Kindsvater seinen Alimentenzahlungen nicht nachkommt. Nun stirbt der Grossvater: Der Sohn erhält sein volles Erbe, das Erbe der Tochter aber geht an die Sozialhilfe. Sie und ihre Kinder gehen also leer aus. Schon daher wäre es gerecht, wenn der Regress der Sozialhilfe auf beide Familien verteilt würde. Das kann aber nur geschehen, wenn die Alimente entsprechend angesetzt werden.

Margrit Jungen, VORSTAND SCHWEIZ. VERBAND ALLEINERZIEHENDER MÜTTER UND VÄTER, RIEHEN

NUR GEMEINSAM...

DIE ÄUSSERUNGEN DER VIZEPRÄSIDENTIN EKF IM BEZUG AUF GLEICHSTELLUNG UND CHANCENGLEICHEIT ZWISCHEN VATER UND MUTTER SIND TENDENZIÖS, FEMINISTISCH UND GRENZEN FÜR UNS MÄNNER FAST AN BLASPHEMIE. PERSÖNLICH BETROFFEN ODER IN DER MÄNNERARBEIT ENGAGIERT: VERDANKENSWERT IST, DASS EINE DISKUSSION ENTFACHT WIRD. TROTZ ALLER UNTERSCHIEDE IST ZU SAGEN, DASS NUR GEMEINSAM DER WEG ZUM WOHL DER KINDER UND DER FAMILIEN GEFUNDEN WERDEN KANN. MIT DER AUFRECHNUNG DER BEDÜRFNISSE UND BENACHTEILIGUNGEN AUF BEIDEN SEITEN UND JEWEILS GEGENEINANDER, WIRD EINE ATMOSPHÄRE GESCHAFFEN, DIE GLEICHSTELLUNG IN ACHTUNG UND RESPEKT WESENTLICH BEHINDERT. DAS ZENTRUM FÜR MÄNNERFRAGEN BASEL, DAS MÄNNERBÜRO IN DER DRAHTZUGSTRASSE UND ANDERE INITIATIVEN BIETEN UNSERES ERACHTENS PLATZ FÜR ENGAGEMENT - NICHT EINFACH NUR PARTEIISCH, SONDERN INSPIRIERT, EIN HARMONISCHERES ZUSAMMENLEBEN ZU ERMÖGLICHEN. MÄNNERARBEIT UND EINSATZ FÜR VÄTERBELANGE STECKEN NOCH IMMER IN DEN «KINDERSCHUHEN». NUTZEN WIR UNSERE JETZIGE BETROFFENHEIT, UM AUS DER OHNMACHT VOM DUNKEL INS LICHT ZU TRETEN. DIE VERNETZUNG BRINGEN WIR IN GANG, WAS SCHON ÜBERLANG NÖTIG IST. DIES IST EIN AUFRUF.

KLAUS SPAETH, ZENTRUM FÜR MÄNNERFRAGEN, BASEL

CHANCENGLEICHHEIT UND SORGERECHT

ICH BIN ERZÜRNT ÜBER DIE VORSCHLÄGE DER EIDGENÖSSISCHEN FRAUENKOMMISSION. ZU DEN LASTEN GEHÖRT AUCH DER EINKOMMENSERWERB, DER VOR ALLEM BEIM MANN GEFORDERT WIRD. ZUR CHANCENGLEICHHEIT - AUF DIE ZU RECHT WERT GELEGT WIRD - GEHÖRT AUCH DAS SORGERECHT, DAS IM NEUEN (!) SCHEIDUNGSRECHT DER FRAU ZUGESPROCHEN WIRD. NUR WENN SIE EINWILLIGT, DARF ES GETEILT WERDEN. EINE SCHEIDUNG IST FÜR ALLE BETROFFENEN EXTREM EMOTIONELL UND KRÄFTERAUBEND. DIESE VORSCHLÄGE GIESSEN NUR MEHR ÖL INS FEUER. ICH BIN ENTTÄUSCHT, DASS EINE EIDGENÖSSISCHE KOMMISSION DAS PROBLEM DER SCHEIDUNGSFOLGEN NICHT DIFFERENZIERTER UND VOR ALLEM KONSTRUKTIVER ANSCHAUT: IM INTERESSE DER KINDER SOLLTEN GLEICHE PFLICHTEN UND RECHTE GELTEN: BEIDE ELTERN SOLLEN SICH GEMÄSS IHREN MÖGLICHKEITEN FÜR DEN EINKOMMENSERWERB EINSETZEN MÜSSEN. EIGENTLICH SOLLTE DIE GLEICHBERECHTIGUNG SCHON VOR DER TRENNUNG BEGINNEN: BEIDE ELTERN HABEN DIE MÖGLICHKEIT, DIE KINDER ZU BETREUEN; BEIDE SIND IM ERWERBSLEBEN UND IM HAUSHALT FÜR DIE FAMILIE TÄTIG. OB WIR DANN WENIGER SCHEIDUNGSWILLIGE EHEGATTEN HÄTTEN?

STEFAN KLARER, RIEHEN

WAS SIND DENN GENAU «GLEICHE PFLICHTEN»?

DAS THEMA IST HEIKEL, GEWISS. UND DESHALB BRACHT ES GERADE HIER WEITBLICK, DIFFERENZIERUNG UND ABWÄGUNG DER INTERESSEN BEIDER PARTEIEN. FEMINISTISCH-IDEOLOGISCHE ZWÄNGEREI SCHAFFT HIER KEINE ABHILFE. WER ZU RECHT GLEICHSTELLUNG FORDERT, MUSS SICH ABER AUCH FÜR GLEICHE RECHTE UND PFLICHTEN EINSETZEN. SO LANGE DIE KOMMISSION UND IHRE EXPONENTEN FUNDAMENTALISTISCHEN KLASSENKAMPF BETREIBEN UND THEMEN WIE GLEICHSTELLUNG BEIM AHV-ALTER, MILITÄR- UND ZIVILDIENST ODER ERHÖHTE ZUMUTBARKEIT VON ARBEIT ELEGANT AUF DER SEITE LASSEN, SIND SIE UNGLAUBWÜRDIG UND VERTRETEN DIE MEHRHEIT DER FRAUEN NICHT. DIE MEHRHEIT DER FRAUEN DENKT IN DIESEN FRAGEN VERNÜNFTIGT, GLEICHSTELLEND UND GLEICHBERECHTIGT. GETEILTE FREUDE, GETEILTES LEID FÜR BEIDE, ABER LETZTERES BITTE NICHT NUR ZU LASTEN DER EINEN SEITE. ALSO, FRAU FREIVOGEL, SAGEN SIE UNS MÄNNERN, WAS SIE UND IHRE KOMMISSIONSFRAUEN UNTER «GLEICHEN PFLICHTEN» DOCH GENAU VERSTEHEN!

MARKUS SCHNEIDER, BASEL


© Basler Zeitung;
01.10.2007; Seite 15

Väter sollen mehr Unterhalt zahlen

Eine Baselbieter Anwältin fordert, den Männern solle ein Leben in Armut zugemutet werden

Denise Battaglia

Weil nach einer Trennung vor allem alleinerziehende Mütter von Armut betroffen seien, fordert die Anwältin und Vizepräsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, Elisabeth Freivogel, dass Väter stärker belastet werden › ohne Rücksicht aufs Existenzminimum.

Daran werden die von ihren Partnerinnen getrennt lebenden Väter gar keine Freude haben: Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) fordert, dass die unterhaltspflichtigen Männer stärker zur Kasse gebeten werden › auch wenn sie mit dem verbleibenden Einkommen unter das Existenzminimum fallen. Daran wird auch der Steuerzahler keine Freude haben: Können die Männer trotz 100-Prozent-Job nicht mehr vom verbleibenden Einkommen leben, brauchen sie Sozialhilfe. Die EKF fordert zudem, dass Alleinerziehende die bezogenen staatlichen Leistungen künftig nicht mehr zurückzahlen müssen, wenn sie dereinst gut verdienen sollten, und dass der Staat reiche Verwandte nicht mehr dazu verpflichten kann, die alleinerziehende Sozialhilfebezügerin zu unterstützen.

Die EKF stützt sich mit ihren Forderungen auf eine Studie ihrer Vizepräsidentin Elisabeth Freivogel. Die Anwältin, die mit Ständeratskandidat Claude Janiak und anderen eine Anwaltspraxis in Binningen führt, hat untersucht, weshalb «weit überproportional» Frauen nach der Scheidung von Armut betroffen sind. Während nämlich, so Freivogel, «nur» 5,3 Prozent aller Männer nach der Scheidung unterhalb der Armutsgrenze leben müssten, sei die Quote bei den geschiedenen Frauen mit 10,3 Prozent fast doppelt so hoch.

männer werden geschont. Freivogel hat die Gerichtspraxis seit Einführung des neuen Scheidungsrechts analysiert. Sie stellt fest, dass alleinerziehenden Frauen nach der Trennung ein Leben in Armut zugemutet werde, dem unterhaltspflichtigen Mann aber nicht. Diese «Ungleichbehandlung der Geschlechter» beginnt laut Freivogel vor dem Richter: Bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge an Frau und Kinder › es ist auch heute noch die Regel, dass die Frau die Kinder betreut und der Mann zahlt › achteten die meisten Richter darauf, dass das Einkommen des Mannes nicht unter das Existenzminimum falle. Dass die Expartnerin und die gemeinsamen Kinder mit weniger auskommen müssten, werde dagegen hingenommen. Und: «Die unterhaltsfeindlichen Tendenzen nehmen zu», schreibt
Freivogel, die wegen eines Auslandaufenthaltes nicht erreichbar war. «Die Frauen werden zwangsläufig sozialhilfebedürftig.»

auch männern armut zumuten. Diese Gerichtspraxis sei «diskriminierend» und beeinträchtige die «Chancengleichheit» der Frauen, sagt die Anwältin, die sich auf das Gleichstellungsgesetz spezialisiert hat. Sie fordert deshalb, dass Männer künftig den effektiven Bedarf von Frau und Kinder decken müssten › unabhängig vom Existenzminimum. Die Folge sei zwar, dass vermehrt auch arbeitstätige Männer Sozialhilfe bräuchten, es leuchte aber nicht ein, weshalb sie davor «verschont» werden sollten, die Frauen aber nicht. Lilly Senn, Präsidentin des Baselbieter Verbandes für Sozialhilfe, ist entsetzt über diese Forderung: «Das werde ich nie unterstützen.» Es sei wichtig, dass der Hauptverdienende sich selber finanzieren könne. Denn: Arbeite der Mann 100 Prozent und reiche das Geld trotzdem nicht zum Leben, werde er sich fragen, wozu er noch arbeiten gehen soll. «Wo bleibt denn da noch der Anreiz?» Die Folgen seien klar: Die Anzahl der Sozialhilfebezüger würde steigen und damit auch die Kosten.

mütter sollen arbeiten. Senn findet es nicht diskriminierend, dass das Existenzminimum des arbeitenden Mannes nicht angetastet wird. Sie fordert stattdessen die Frauen zum Umdenken auf. Es sei wichtig, dass sie mit einem Bein im Erwerbsleben stünden, damit sie ihre Selbstständigkeit nicht ganz verlören. «Ich stelle immer wieder fest, das sich Frauen hinter ihren Kindern verstecken, um keine Arbeit suchen zu müssen.» Dabei gebe es heute gute Betreuungsangebote. Senn fragt sich zudem, weshalb es immer noch hauptsächlich die Frauen sind, die die Kinder betreuen. «Sollte da nicht auch ein Umdenken stattfinden?»

Ob und wie die Forderungen von Freivogel politisch durchgesetzt werden können ist noch unklar. Die EKF werde nach den Wahlen mit Parlamentarierinnen und der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zusammensitzen und danach entscheiden, ob sie politische Vorstösse mache, sagt Nationalrätin und EKF-Präsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi. Auch sie ist sich nicht sicher, was sinnvoll ist: «Wir müssen uns schon gut überlegen, ob es eine gute Lösung ist, beide Elternteile sozialhilfeabhängig zu machen.»

Freivogel empfiehlt, Rückzahlung zu verweigern

sozialhilfe. Verdient ein ehemaliger Sozialhilfebezüger wieder so viel Geld, dass er gut davon leben kann, wird er in den meisten Kantonen dazu aufgefordert, die bezogenen Leistungen zurückzuzahlen. Die Baselbieter Anwältin Elisabeth Freivogel fordert in ihrer Studie die Frauen auf, diese Rückzahlung zu verweigern, wenn sie Sozialhilfe beziehen mussten, weil die Unterhaltspflicht des Mannes zu tief bemessen worden war. Zumindest sollten sie verlangen, «dass der Anteil, der eigentlich dem Partner hätte auferlegt werden müssen», aus der Rückforderung herausgenommen werde. Die Frauen könnten sich unter Berufung auf das Geschlechterdiskriminierungsverbot, die Grundrechte und das Chancengleichheitsgebot dieser Rückzahlung widersetzen, schreibt Freivogel. Chiara Simoneschi-Cortesi, die Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen (EKF), distanziert sich von diesem Aufruf: «Das ist eine persönliche Empfehlung von Elisabeth Freivogel, nicht von uns.»

Lilly Senn, die Präsidentin des Verbandes für Sozialhilfe Baselland, kann zwar nachvollziehen, dass die Rückforderungspflicht eine Belastung ist. Es sei aber selten, dass eine ehemalige Sozialhilfebezügerin bezogene Leistungen zurückzahlen müsse, da sie viel verdienen müsste. Im Baselbiet wird eine ehemalige Bezügerin zur Rückzahlung aufgefordert, wenn sie auf ein Nettojahreseinkommen von 75 000 Franken kommt. Zudem verjährt die Schuld zehn Jahre nach Auszahlung der letzten Leistungen. bat

Mehr Geld. Unterhaltspflichtige Männer sollen mehr zahlen, auch wenn sie dadurch sozialhilfeabhängig werden.

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BaZ Brief vom 9.8.2007 zum Artikel Bundesverwaltungsgericht: Brasilianische Freundin eines Schweizers muss ausreisen; Baz 7.8.07

Ein zweijähriger Bub, Schweizer, und dessen Mutter, Brasilianerin, werden ausgewiesen. Der Vater des Kindes, ein Schweizer, der sich seit der Geburt des Kindes um seinen Sohn kümmert, soll mit seinem Sohn per Brief, Telefon oder E-Mail und gelegentliche Besuche kommunizieren, das genüge gemäss Gericht, um den Kontakt aufrechtzuerhalten. Welche Vorstellung von Väterlichkeit haben wohl unsere Richter? Lässt sich die Bedeutung, die ein Vater für sein Kind hat, auf virtuelle Kontakte und sporadische Besuche reduzieren? Sind unsere Richter wohl ihren eigenen Kindern auch so entfremdet, dass sie nicht wissen, dass ein zweijähriges Kind keine tragfähige Beziehung zu einem abwesenden Vater aufbauen kann? Ich bin beunruhigt über eine Gesellschaft, in der elementare Bedürfnisse und Interessen der Kinder nicht geachtet werden.

Sabine Keller, Basel
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Medienmitteilung 26. Juni 2007

Nach der Scheidung aufs Sozialamt?
Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) fordert eine gerechte Regelung des nachehelichen Unterhalts in Mankofällen. Im Zentrum geht es darum, dass die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung von beiden Partnern zu gleichen Teilen getragen wird. Diese Regelung soll nicht nur für Familien mit Kindern gelten, sondern um ein Beispiel zu nennen, auch für Partner, welche nach einer langjährigen Ehe aufgrund jahrelanger Betreuungsaufgaben auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar sind. Die Teilung der wirtschaftlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung soll bis zur Berechtigung der AHV-Rente dauern. Greift die Unterstützungspflicht in das Existenzminum ein, muss die Sozialhilfe aktiv werden. Wer aufgrund von Familienpflichten Sozialhilfe beziehen musste, soll bei Verbesserung der Verhältnisse durch eigene Erwerbsarbeit grundsätzlich keine Rückerstattungen leisten müssen. Auf Verwandtenunterstützung soll zudem verzichtet werden.
Heute gibt es viele Väter, welche sich intensiv dafür einsetzen, mehr Betreuungsaufgaben übernehmen zu können und ergänzend dazu das gemeinsame Sorgerechte als Regelfall fordern. Zu Recht empfinden es gerade diese Väter als stossend, dass die wirtschaftlichen Folgen gleichmässig unter den Partnern aufgeteilt werden soll, die gleichmässige Betreuung der Kinder – welche ebenfalls zu den Folgen einer Ehe zählt – wird nicht thematisiert.
Die Folgen einer Umsetzung der Forderungen der EKF sind schwer abzuschätzen. Immer mehr Väter erkennen die Risiken, welche Heirat und Kinder mit sich bringen. Fakt ist, dass überwiegend Frauen die Scheidung in die Wege leiten, was im Endeffekt bedeutet, dass es vor allem die Männer sind, welche unfreiwillig der vorgeschlagenen Regelung Folge leisten müssen. Dieses Faktum wird weiter durch die traditionelle Rollenverteilung zementiert. Die damit verbundene wirtschaftliche Belastung bis hin zum Sozialhilfebezug wirkt keinesfalls motivierend auf die Fortführung einer Erwerbstätigkeit.
Die Folgen einer Ehe können nicht einfach auf den wirtschaftlichen Bereich beschränkt werden, sondern fordern eine gesamtheitliche Betrachtung. Väter sollten unter der Partizipation der Kinder dazu verpflichtet werden, auch in der Betreuung der Kinder zu gleichen Teilen mitzutragen.
Michael Handel
KINDEROHNERECHTE.CH
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8307 Bisikon
www.kinderohnerechte.ch
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Leserbrief zu Ins Mateos "Hollstein rennt offene Türen ein" (BaZ vom 15. Juni 07)

Frau Mateos exemplifiziert akkurat, was Herr Hollstein anspricht: Weshalb nur sprechen alle immer von der Opferrolle, kaum jemand aber praktiziert eine echte partnerschaftliche Zusammenarbeit? Frau Mateos Angebot ist ein scheinheiliges. Unter der Aegide des Gleichstellungsbüros sollen Männer mitarbeiten dürfen. Weshalb aber sitzt denn kein Mann im Gleichstellungsbüro? Bis sie parieren und ihnen die Frauen die Mitbestimmung endlich erlauben? Ist das Büro denn eine Damen-Domäne? Das kann und darf doch nicht sein!
In Skandinavien wäre eine solche Haltung undenkbar, das habe ich vor Jahren schon selbst erlebt.
Wir können doch einander nicht einfach Historisches und Bilanzen vorwerfen. Statistiken sollten ein Anstoss sein, sich der bisherigen Praktiken bewusst zu werden und politisch entsprechend neue Modelle einzufordern. Was anderswo in Europa geht, sollte doch auch hier möglich sein. Ist das aber hierzulande, notabene im Wahljahr, nicht opportun?
Ich kann Frau Mateos versichern: Die Männer wollen mitwirken, gerade in verzwickten familiären Situationen, wie Trennungen und Scheidungen. Sie sind sich der Verantwortung ihren Kindern gegenüber bewusst. Lasst sie doch ihren Eigenanteil einbringen! Wir schulden es den Kindern, und den Frauen gönnen wir den Freiraum!

Damit lässt sich das Wohlbefinden auch der Männer wenigstens vorläufig zu einem Gutteil fördern.

Leo Binggeli, MANNzipation, Witterswil
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BaZ-(Basler Zeitung) Artikel zum Thema: Gemeinsames Sorgerecht vom 14.6.2007:

Väter fordern gleiche Erziehungsrechte wie Mütter

Bern.
AP/baz. Die Schweizerische Vereinigungen für gemeinsame Elternschaft fordern bei der Kindererziehung mehr Rechte und Pflichten für Väter. Unabhängig von ihrem Zivilstand sollen beide Elternteile im Gesetz gleichgestellt werden. Für Kinder fordern sie das Recht auf eine Beziehung zu Mutter und Vater.

Märchen vom desinteressierten Vater
Das Märchen vom desinteressierten Vater werde wohl kein Mensch mehr ernsthaft glauben wollen, sagte Oliver Hunziker vom Verein für verantwortungsvoll erziehende Väter am Donnerstag vor den Medien in Bern. Väter seien heute genauso involviert in die Kindererziehung wie Mütter. Aus diesem Grund forderten die Vereinigungen für gemeinsame Elternschaft eine vollständige rechtliche Gleichstellung für beide Elternteile. Auch unverheiratete Väter sollen das Recht auf die Erziehung der Kinder haben.
Für Kinder fordern die Vereinigungen ein Recht auf Beziehung zu beiden Elternteilen. Dies sei ein Grundrecht, welches entsprechend geschützt und gefördert werden soll. Verschiedene Studien hätten bewiesen, dass Kinder beide Elternteile bräuchten, sagte Hunziker weiter. Die betroffenen Eltern sollten jedoch selber eine für sie und ihre Kinder passende Lösung ausarbeiten. Weil dies bei Trennungen oft schwierig ist, schweben den Vereinigungen staatliche Vermittlungsstellen vor, die den Eltern dabei helfen sollen.

Forderungskatalog der Vereinigungen
Zum Forderungskatalog der Vereinigungen gehört zudem die Verkürzung und Vereinfachung der Gerichtsverfahren und die gegenseitige Informationspflicht der Eltern über alle wichtigen Themen, die das Kind betreffen. Mutter und Vater sollen weiter dazu verpflichtet werden, wichtige Entscheidungen für das Kind gemeinsam zu treffen. Für Väter oder Mütter, die das Besuchsrecht verweigerten, sollen Sanktionen zum Tragen kommen. Vorerst suchen die Vereinigungen den Dialog mit der Politik, wie Michael De Luigi, Vorstand des Vereins mannschafft, auf Anfrage sagte. Eine Initiative sei derzeit nicht geplant. Mit den Vorschlägen wollen die Vereinigungen auch auf ein Postulat von Reto Wehrli (CVP/SZ) hinweisen. Das Begehren, das vom Bundesrat und Nationalrat unterstützt wird, will die gemeinsame elterliche Sorge bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern fördern.
Die Schweizerischen Vereinigungen für gemeinsame Elternschaft sind ein Zusammenschluss von acht Organisationen. Die meisten unter ihnen kämpfen speziell für die Rechte der Männer bei der Kindererziehung.

© 2007 National Zeitung und Basler Nachrichten AG

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BaZ-(Basler Zeitung) Leserbrief vom 1.9.2006 zum Thema:

Wo Waffen lagern, wird geschossen

Strengere Waffengesetze können hohe Suizidrate senken (BaZ vom 30.8.2006)


Jeden Tag ereignen sich in der Schweiz 4 Suizide, einer davon mit Hilfe einer Schusswaffe. Die Studie der Uni Zürich kommt zum Schluss, dass durch die „Entwaffnung“ der Haushalte der Anteil von Selbstmorden, welche mit Hilfe von Waffen ausgeführt wird, gesenkt werden kann. Aha. Für diese Erkenntnis brauche ich keine Studie. Die Uni Zürich hätte meines Erachtens eher der Frage nachgehen sollen, weshalb die Schweiz eine der höchsten Selbstmordraten der Welt aufweist. Bei den 15- bis 44-Jährigen ist Suizid sogar die häufigste Todesursache (Quelle: BfS). Gerne wird verschwiegen, dass Männer (Suizidanteil 71%), welche von ihren Frauen verlassen werden (Scheidungsquote 52%), denen das Besuchsrecht der Kinder durch ihre Ex-Partnerinnen verweigert wird, die finanziell in den Ruin getrieben werden, und dies mit Billigung unserer Richter, einen Grossteil der Suizidquote ausmachen.

Jürg Kamber
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BaZ-(Basler Zeitung) Artikel vom 13.9.2006:

Das Konkubinat zählt ebenfalls - Streit um Ehegattenunterhalt

FRAU BEKOMMT RECHT. Bei der Festsetzung des Unterhalts nach einer Scheidung kann nicht nur die Dauer der Ehe, sondern – bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen – auch die Dauer einer vorangegangenen Konkubinats berücksichtigt werden.

Zu beurteilen hatte das Bundesgericht den Fall eines Ehepaares aus der Westschweiz. Das Paar, eine Künstlerin und ein Kaufmann, hatte sich im Sommer 1982 kennengelernt und während acht Jahren im Konkubinat gelebt. Dabei hatte die Künstlerin ihre Aktivitäten zurückgesteckt, um im Geschäft ihres Partners mitzuhelfen und die noch nicht volljährigen Kinder ihres Partners betreuen zu können. Im Jahre 1990 heiratete das Paar, vier Jahre später ging die Ehe in die Brüche.

Die Bundesrichter vertraten die Auffassung, dass im konkreten Fall quasi von einer „Ehedauer“ von total 12 Jahren auszugehen ist. Da die Künstlerin für ihren gewohnten Lebensunterhalt monatlich 9000 Franken benötigt, aber nur 5000 Franken verdient, muss der gut situierte Ehemann seiner Ex-Gattin einen nachehelichen Unterhalt von 4000 Franken bezahlen. itz

Urteil 5C.62/2005 (vom 7. August 2006)

Kommentar:

Latente Gefahren für den im Konkubinat lebenden Mann

Das neuste Bundesgerichtsurteil, welches unter gewissen Voraussetzungen auch die Dauer eines vorangegangenen Konkubinats bei der Festsetzung des nachehelichen Unterhalts berücksichtigt, lässt aufhorchen. Die Erfolgschancen einer Frau, welche (nicht verheiratet) im Konkubinat lebt und bei der Auflösung des gemeinsamen Haushalts Unterhaltszahlungen gerichtlich erzwingen möchte, steigen damit weiter an. Es ist vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis ein erstes dahingehendes Urteil ausgesprochen wird und damit die Pflicht der nachehelichen Unterhaltszahlung auf das Konkubinat erweitert wird. Vorsicht ist also angesagt!

Jürg Kamber
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Weltwoche-Artikel zum Thema Frauen-Power (Ausgabe 02/05) - unbedingt lesen

Kein Salz auf unserer Haut
Beatrice Schlag

Schweizer haben kein Herz für Schweizerinnen, fast jeder dritte heiratet eine Ausländerin. Stichwort Ausländerin: Was haben sie, was einheimische Frauen nicht haben? Wenn Alleinsein der Preis der Emanzipation ist – dann gute Nacht.

Die Frauen haben sich emanzipiert, und alle applaudieren. Vor allem ihre einstigen Vorgesetzten, die Männer. Ihr seid, sagen sie, das kommende Geschlecht. Die Zukunft gehört euch. Ähnlich ungeteilten Beifall bekam in den letzten Jahrzehnten nur die Anti-Apartheid-Bewegung. Aber wer denkt heute an Südafrika, wenn er sagt, die Zukunft ist schwarz?

Nein, keine Parallelen. Die Frage ist: Wo genau haben Frauen gewonnen? Studie um Studie wird ihnen attestiert, sie seien das zukunftstauglichere Geschlecht: teamfähiger, innovativer, pragmatischer und konfliktfähiger als Männer. «Die Leitfigur des 21. Jahrhunderts», schrieb das Gottlieb-Duttweiler-Institut im letzten Jahr, «ist die starke, unabhängige Frau, die auf ihre eigenen Kräfte vertraut und ihre eigenen Ziele verfolgt.» Ein «Megatrend Frau» wurde erspäht, Zukunftsforscher Matthias Horx rief das Jahrhundert der Frau aus.

Aber das neue Jahrtausend liess sich genau so an, wie das alte zu Ende gegangen war: mit einer beeindruckenden Sesshaftigkeit der Männer. 53 Prozent der Schweizer Wahlberechtigten sind Frauen, über 75 Prozent der Politiker sind Männer. Die Frauen stellen 45 Prozent der Erwerbstätigen, aber in den höheren Kadern sitzen mehr als 90 Prozent Männer. Die Hand voll Managerinnen, die es in die Spitzenetagen schaffen, werden von den Medien gefeiert wie Pandabären, denen die Fortpflanzung geglückt ist. Carly Fiorina! Miuccia Prada! Barbara Kux! Falls einem ausser dem von Fernsehdirektorin Ingrid Deltenre kein Name einer einheimischen Spitzenmanagerin einfällt, dann deswegen, weil es sie kaum gibt. In den Geschäftsleitungen börsenkotierter Schweizer Firmen sitzen drei Prozent Frauen.

Was hilft es, dass inzwischen gleich viele Frauen wie Männer einen Universitätsabschluss haben? Die Löhne für weibliche Angestellte sind noch immer durchschnittlich zwanzig Prozent unter denen, die Männer für die gleiche Arbeit erhalten. Und die Rate der Väter, die Teilzeitarbeit leisten wollen und dank einsichtiger Arbeitgeber auch können, liegt seit Jahren unverändert unter zehn Prozent. Die Misere mit den Krippenplätzen hält an. «Der Stand der Gleichstellung in der Schweiz ist, verglichen mit den 15 EU-Staaten, nicht sehr weit fortgeschritten», konstatiert das Bundesamt für Statistik. Nicht sehr weit fortgeschritten? Nach dem Beginn der ziemlich lauten Frauenbewegung der sechziger Jahre scheint sich heute kaum noch etwas zu bewegen. Haben Zyniker Recht, die sagen, die beste Taktik, Frauen von der Macht fern zu halten, sei, ihnen ständig zu versichern, sie hätten den Geschlechterkampf gewonnen?

Es gibt eine Ebene, auf der die Frauen gewonnen haben. Es war nicht, was sie im Sinn hatten. Unerwartet tat sich ein Weg auf, der im Gegensatz zum langen Marsch Richtung öffentliche Gleichstellung ziemlich unmittelbar zum Erfolg führte: der Angriff auf die maskulinen Weichteile, die Demontage des männlichen Selbstbewusstseins im Privatleben. Das war am Anfang mehr Notwehr als Absicht. Inzwischen ist es ein Desaster.

Eine Kurze Rückblende: Der Slogan der Achtundsechziger «Wer zweimal mit derselben pennt, gehört schon zum Establishment» war für Frauen eine völlige Überforderung. Die wenigsten der Protestlerinnen waren promisk. Aber sie verrenkten sich die Herzen, um nicht als besitzergreifend zu gelten, wenn ihre Männer fremdgingen. Besitzergreifend war ein Schimpfwort, das exklusiv auf Frauen angewandt wurde. Die Frauen litten wie Hunde, weil sie einsahen, dass der Mensch teilen soll, was gut ist, also auch den Liebsten.

Ausserdem waren sie zu begierig, den Männern mit progressiver Unverklemmtheit zu imponieren, um den Satz als das zu erkennen, was er war: ein sexueller Bubentraum, verpackt in eine saloppe politische Provokation. Die Männer kamen denn auch mit der plötzlich angesagten Promiskuität sehr viel besser zurecht. Frauen hatten noch keine Übung, Sex und Gefühle zu trennen, als der sogenannte Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern ein paar Jahre lang zur Verhaltensnorm wurde. Wenige hatten den Mut zu sagen, dass es ihnen keine Freude machte. Frauen wollten hören, warum ein Mann mit ihnen, genau mit ihnen und nur mit ihnen schlafen will.


Versuchsweise am Penis kritteln


Aber was Frauen wollten, war zweitrangig, im Bett wie auf den Barrikaden. Zwar widersprach kaum ein Achtundsechziger ernsthaft, wenn die Genossinnen sich über ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Benachteiligung beklagten. Aber sie hörten nur mit halbem Ohr hin, denn die Frauenfrage war nur ein Nebenwiderspruch in der grossen Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital. Klingt heute absurd, aber so redeten sie daher, nächtelang. Das Wort «Nebenwiderspruch» nagt an einem. Wenigstens einen Hauptwiderspruch sollte das eigene Geschlecht hergeben, wenn man kein Stimmrecht hat, neben der Arbeit den ganzen Haushalt macht und in der Zeit, die bleibt, die Welt zu verändern versucht.

Die frecheren Frauen begannen versuchsweise, am Penis zu kritteln. Denn Sex war ein sprödes, kurzes Verkehren, bei dem die Männer meist zum Orgasmus kamen und die Frauen selten. Männer wussten kaum etwas von Frauenkörpern. Umgekehrt auch nicht, nur lässt sich der männliche Körper durch unkundige Handhabung nicht so leicht irritieren wie der weibliche. Nicht die Schuld der Männer. Von der Existenz des Winzteils namens Klitoris hatten den meisten weder Eltern noch Biologielehrer erzählt. Den Frauen auch nicht, aber eine zu haben, verschaffte praktischen Wissensvorsprung. Es gab Möglichkeiten, satt zu werden, und die Männer liessen einen trotzdem verhungern.

In der Sexualität tat sich die Goldgrube der weiblichen Emanzipation auf. Die Frauen verbargen ihre Unbefriedigtheit zunehmend weniger und lernten: Indem man seine sexuelle Leistung anzweifelt, kann man den Mann abholen. Und wie man ihn abholen kann. Ein enttäuschter Blick nach dem Erreichen des Gipfels, wo er allein einen Wimpel steckte, und man brach sein Kreuz. Nicht nur im Bett. Einmal angeknackst, schien er eine einzige Knickfläche zu werden. Der angezweifelte Mann wurde bereit, im Sitzen zu pinkeln, Gebärkurse mit zu besuchen und ein schlechtes Gewissen zu bekommen, wenn ihn unter T-Shirts schaukelnde Brüste mehr interessierten als innere Werte. Also immer.

Es war sehr erfreulich, das zu beobachten. Man brauchte nur «Macho» oder «Chauvi» zu sagen, und sie ergingen sich in Erklärungen. Es war so neu, die Frauen konnten nicht genug davon bekommen. Sie verkündeten, Penetration sei ein nicht länger hinzunehmender Gewaltakt der Unterwerfung, und hofften, die Männer würden sie auslachen. Denn was fängt man sonst im Bett miteinander an? So viel Erfahrung hatten Frauen nicht in Lust, dass sie mit frohen Alternativen hätten überraschen können. Der Anti-Penetrations-Fimmel war denn auch die kurzlebigste ideologische Verirrung der Feministinnen. Er scheiterte kläglich am beiderseitigen praktischen Begehren. Aber in den Köpfen der Männer richtete er bleibende Zweifel an.

Männer sind Mimosen


Dann kam die politische Korrektheit, die linguistische Tilgung der sozialen Diskriminierung von Frauen, Farbigen, Schwulen, Behinderten, Kleinwüchsigen und Übergewichtigen. Anfänglich als hysterischer Scherz aus den USA verspottet, schlich sie sich dauerhaft auch in europäische Sprachregelungen und verstärkte die männlichen Zweifel. Auf die politische folgte die sexuelle Korrektheit. 1993 verfasste das Antioch College in Ohio einen Code für sexuelle Umgangsformen, um die angeblich alarmierenden Vergewaltigungszahlen auf dem Campus zu senken. Der Code besagte im Wesentlichen, dass an keiner Bluse, an keinem Reissverschluss genestelt werden darf, ehe der Nestler nicht ausdrücklich verbale Erlaubnis eingefordert hat. Das europäische Gelächter war noch grösser und ungläubiger als bei der politischen Korrektheit. Inzwischen erlässt fast jede einheimische Firma Richtlinien für sexuell korrekten Umgang am Arbeitsplatz, die nicht sehr weit von dem Campus-Knigge entfernt sind. Die sexuelle Korrektheit zementierte die Frau in ihrer ältesten und langweiligsten Rolle: der des Opfers. Natürlich galten und gelten die Verhaltensregeln für beide Geschlechter, aber wer der potenzielle Schweinehund ist und wem Gewalt angetan wird, war immer klar. Ein Vierteljahrhundert nach ihrem Beginn hatte sich die Frauenbewegung in eine Sackgasse manövriert, in der sie noch heute steckt. Nicht zuletzt, weil sich darin viele Frauen bequem eingerichtet haben. Opfer haben immer Recht.

Das ist keine auch nur annähernde Zusammenfassung des Feminismus, der Frauen Chancen gegeben hat, die sie nie zuvor hatten, und Männern auch. Es ist der Versuch zu verstehen, wie es im Lauf einer Bewegung, die das Selbstverständnis beider Geschlechter bis zur totalen Verwirrung umkrempelte, die Frauen im Privaten schafften, was ihnen bis heute weder in der Arbeitswelt noch in der Politik gelungen ist: sich den Männern gegenüber zu behaupten. Und manche von ihnen bis zur Grimmigkeit zu verunsichern. «Die Denunziation», sagt der Zürcher Psychoanalytiker Markus Fäh, «fand nicht im öffentlichen, sondern im seelisch-sexuellen Bereich statt. Diese Verhöhnungsschiene ist tödlich. Männer sind Mimosen.»

Richtig. Nur waren sie ein paar Jahrtausende lang im Austeilen nicht zimperlich gewesen. Jetzt war Zahltag. Wenn Frauen untereinander über Männer redeten, schwankte der Ton zwischen Wut, Spott und Verachtung. Diese Wehleidigkeit! Diese Aufgeblasenheit! Diese Unfähigkeit, ein Emotiönchen zu zeigen! Zunehmend redeten sie nicht nur untereinander, sondern auch mit Männern so: Ihr Gefühls-krüppel. Ihr stupiden Macker. Ihr Vergewaltiger. Es traf die Männer ungleich härter, als sie sich anmerken liessen. Und es prägte die Kinder der Feministinnen. Die Mädchen wurden selbstbewusster, fordernder als die Mütter, Gott sei Dank, die Buben zögerlicher. Sie wurden mit einem diffusen Schuldgefühl gross, Buben zu sein.

Heute sind die Buben zwischen dreissig und vierzig und haben genug davon, sich schuldig zu fühlen, weil sie Männer sind. Sie sagen das selten so direkt. Man hört ihren Groll in Nebensätzen, bei Gesprächen im Tram, unter Freunden, am Nebentisch im Restaurant, was wenig repräsentativ sein mag. Aber er lässt sich auch in einer bundesamtlichen Statistik nachlesen, die unbestreitbar repräsentativ ist: Bald jeder dritte Schweizer heiratet eine Ausländerin, Tendenz steil ansteigend. Vor acht Jahren war es noch jeder vierte, vor zwölf jeder fünfte.

Die Neigung der Schweizerinnen zum ausländischen Ehemann ist ebenfalls gestiegen, aber deutlich weniger ausgeprägt. Nicht einmal jede vierte heiratet einen Mann aus einem andern Land, obwohl in der Schweiz mehr Ausländer leben als Ausländerinnen. Vor acht Jahren war es jede siebte, vor zwölf jede achte. Ihre Chance auf langes Glück mit einem Ausländer ist auch nicht besonders gut: Die Scheidungsrate bei Ehen zwischen Schweizerinnen und Ausländern beträgt über 45 Prozent, diejenige zwischen Schweizern und Ausländerinnen hingegen sensationell tiefe 30 Prozent. Der Durchschnitt aller in der Schweiz geschiedenen Ehen liegt bei 41 Prozent.

Das sind beachtliche Zahlen. Zum Vergleich: In Deutschland sind lediglich vier Prozent der Einheimischen mit Ausländern verheiratet, deutsche Frauen etwas häufiger als deutsche Männer. In Frankreich ist immerhin jede fünfte Ehe binational; die Zahl der Französinnen mit ausländischen Partnern liegt fast ein Drittel höher als die der Franzosen. Aber so häufig wie in der Schweiz sind Mischehen nirgends in Europa. Das Beruhigende daran ist, dass wir trotz unseres Unwillens an der Urne, Ausländer einzubürgern, offenbar sehr ausländerfreundlich sind. Gleichzeitig besagt die eheliche Globalisierungsfreude etwas überhaupt nicht Beruhigendes : Schweizerinnen und Schweizer können immer weniger miteinander anfangen.

Zu diesem Schluss kommt unausweichlich, wer die Nationalitäten der ausländischen Ehepartner vergleicht. Schweizer heiraten vorwiegend Brasilianerinnen, Thailänderinnen, Afrikanerinnen und Kubanerinnen; wenn Europäerinnen, dann mit Vorliebe aus dem Osten – die besonders gefragten Russinnen werden in der Statistik unter «Europa» aufgeführt. Der Schweizerinnen liebste ausländische Ehemänner hingegen sind die Italiener, gefolgt von anderen Westeuropäern. Ehepartner aus Lateinamerika, Asien und Afrika sind nicht halb so begehrt wie bei den Schweizern.

Das erzählt von Sehnsüchten, die nichts mehr miteinander zu tun haben. Warum bevorzugen die Frauen Europäer mit vergleichbaren Kulturen und die Männer Frauen aus fernen Ländern und Kontinenten? Keine Studie hilft weiter.


Wer putzt? Wer kauft ein?


Nachfragen bei Gleichstellungsbüro, Mannebüro, Fraueninformationsbüro, IG Binational und anderen Expertenstellen für zwischengeschlechtliche Begegnungsprobleme ergeben durchwegs die gleiche Antwort: «Hochinteressantes Thema, ja, wir kennen die Daten. Aber wir haben keine Untersuchungen und können über Gründe nur spekulieren.» Also keine offiziellen Stellungnahmen. Inoffiziell sind die Gespräche lang und differenziert. Keine Vorurteile, keine «Männer-wollen-halt-Exotinnen»-Klischees. Ja, es gibt Schweizer, die junge Frauen aus Asien, Afrika oder Lateinamerika finanzieren und abhängig halten, weil sie daheim niemals eine junge bekommen würden. Und es gibt Scheinehen und Missbrauch.

Aber der zentrale Punkt, sagen alle, ist ein anderer: Schweizerinnen sind vielen Schweizern zu streng und zu anstrengend geworden. Was einmal Frauensache war, muss heute im Zusammenleben zäh ausgehandelt werden. Wer darf wie viel Karriere machen, wer den Abendkurs, wer putzt, wer kauft ein, wer bringt die Kinder in den Hort? Das Ringen um Gleichstellung in der Partnerschaft hat die Frauen nicht weicher und die Männer nicht glücklicher gemacht. «Man hat sich entfremdet», sagt eine der Befragten, «die Frauen sind nicht mehr wie die Mütter, mit deren Bild die Männer aufgewachsen sind. Der Zugang zu den Fremden ist heute nicht mehr fremder als der zu den einheimischen Frauen. Viele Männer möchten eine Frau gerne umsorgen. Aber das lassen Schweizerinnen nicht mehr zu.»

Aussereuropäische Ausländerinnen, sagen alle, hadern selten mit ihrem Frausein. Sie lassen den Mann nicht nur Mann sein, sie fördern seine Männlichkeit und streichen ihre Weiblichkeit heraus. Und, nicht zu vergessen, sie machen in den meisten Fällen den Haushalt, ohne sich deswegen minderwertig zu fühlen. Einer der Befragten lacht. «Ihr habt das Patriarchat unterschätzt. Es lässt sich nicht kleinkriegen. Es bewegt sich einfach seitwärts.»


Ungebrochene Weiblichkeit


Der 39-jährige Geologe Rolf, der seit fünf Jahren mit einer Ghanaerin verheiratet ist und mit ihr zwei Kinder hat, war mit zwei Schweizerinnen länger zusammen, bevor er aus Arbeitsgründen nach Afrika ging. «Die erste war eine enorme Nörglerin. Im Haushalt machte ich zu wenig oder alles falsch. Ich hatte das Gefühl, sie wolle lieber nörgeln, als mir Zeit zu lassen, bis ich es besser kann. Die zweite hatte ständig Angst, übervorteilt zu werden, selbst wenn es darum ging, in welches Kino man will. Wenn wir uns zweimal in der Woche sahen, fühlte sie sich bereits eingeengt. Sex war immer mit Problematisieren verbunden.»

Während seiner Arbeit in Afrika lernte er seine Frau kennen, eine ausgebildete Hotelfachfrau. «Florence war selbstbewusst und hatte ein absolut ungebrochenes Verhältnis zu ihrer Weiblichkeit. Der Sex ist nicht wild, ich lernte keine neuen Praktiken. Aber er war plötzlich einfach. Wenn man Hunger hat, sagt sie, muss man essen. Es ist keine Psychologie dahinter.»

Da Florence in Afrika keine Arbeit fand, kamen sie in die Schweiz. Sie heirateten der Papiere wegen, aber nicht nur. Sie wollten Kinder. «Die Ehe hat in Afrika den Wert einer Institution», sagt Rolf, «es gibt eine Ebene, die auch bei grössten Krächen nicht tangiert wird. Den Ausweg, notfalls kann man sich scheiden lassen, gibt es nicht. Da entwickelt man ganz neue Energien, Konflikte zu lösen. Das kam von ihr, und es berührt mich. Es gibt mir das Gefühl, es gebe in meinem Leben etwas Bedingungsloses, etwas, was nicht dem Leistungsprinzip unterworfen ist.»

Dass seine Frau, wie fast alle Frauen der für diese Geschichte befragten Männer, allein den Haushalt macht, wischt er als eher unwichtig vom Tisch. Es ist alles andere als unwichtig. In einer Umfrage vom letzten Jahr äusserten sich Schweizer Paare mit traditioneller Aufteilung von Haus- und Berufsarbeit sehr zufrieden über ihr Zusammenleben. Die unzufriedensten Paare hingegen waren jene mit der egalitärsten Aufteilung von Beruf, Haushalt und Kinderbetreuung. Die Ausmarchungen, wer was übernimmt, sind steter Anlass für Konflikte. Laut Statistik arbeiten Mann und Frau in der Schweiz, wenn man bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammenrechnet, ziemlich genau gleich viel. Im Haushalt allerdings arbeiten Frauen durchschnittlich 31 Stunden und Männer nur 17, dafür haben Männer häufiger 100-Prozent-Jobs. Nicht faul oder fleissig ist die Frage, sondern wer was macht. Die meisten Schweizerinnen würden lieber länger ins Büro gehen und weniger Haushalt am Hals haben. Aber sobald Kinder da sind, haben sie darauf kaum noch Aussichten. Der Arbeitsmarkt bietet Teilzeitjobs für Frauen, aber kaum für Männer.

Jan, 33, hat vor einem Jahr eine Russin geheiratet. Er ist Event-Manager, sehr erfolgreich, sehr gestresst. Seine Beziehungen zu Schweizerinnen waren alle nicht dauerhaft. «Sie sind mir zu egoistisch», sagt er. Dann korrigiert er: «Sie sind so egoistisch wie ich auch. Wir waren zu gleich. Gleich ehrgeizig, gleich tough, gleich entschlossen, dem andern kein Terrain abzutreten. Das war das Fade. Man will doch abends nicht dasselbe zu Hause haben, was man selber ist.» Nachdem er Nina kennen gelernt hatte, pendelte sie zwei Jahre mit Touristenvisum zwischen Russland und der Schweiz. Die Einwände seiner Freunde gegen eine Heirat – Die schröpft dich! Das kannst du hier billiger haben! – waren so heftig wie seine eigenen Zweifel. Er hatte nie heiraten wollen. Nina war 27, unverschämt gutaussehend und machte sehr klar, dass sie einen Ehemann suchte, um aus Russland wegzukommen. Sie sagte auch, sie sei zu alt, um lange herumzutändeln. Entweder er heirate sie, oder sie sehe sich nach einem andern um.

«Das gefiel mir», sagt er, «es lag immer alles auf dem Tisch. Sie machte sich nie klein, sie spielte nicht die Verliebte. Ich wusste genau, woran ich war. Wir waren ein paarmal in den Ferien und langweilten uns nie. Ich mochte sie immer lieber.» Sie putzte seine Wohnung und wusch und bügelte seine Hemden, ohne ein Wort darüber zu verlieren, während er Karriere machte. Aber nie hätte sie einen Zeitungsstapel oder einen Abfallsack die Treppe hinuntergetragen, wenn er in Reichweite war. Nach zwei Jahren schien ihm die Zwangspendelei zwischen Russland und der Schweiz nicht länger zumutbar. Seit der Hochzeit, sagt er, sei bei ihr viel Druck weg, sie sei entspannter, es sei gut.


Immer diese Angst: Was will der?


Peter, 37 Jahre alt, ist Maler, wovon er nicht leben kann, und Webdesigner, womit er sich und seine senegalesische Frau Jeannette knapp über den Monat bringt. Peter hatte auch schon vor Jeannette nur ausländische Freundinnen. «Das Psychologisieren der Schweizerinnen interessierte mich nicht: Wenn ich wütend war, war ich nicht wütend, sondern ich verdrängte etwas oder konnte mit etwas nicht umgehen. Ausserdem flirten Schweizerinnen nicht gern. Sie reagieren auf Blicke, als seien es sexuelle Übergriffe. Immer diese Angst: Was will der? Ich dachte lange, ich tue Frauen weh, wenn ich mit ihnen schlafen will. Ich hatte das so verinnerlicht, dass Frauen immer Opfer sind. Meine Generation ist wirklich am Arsch. Wir machen jetzt unsere private Revolution, indem wir Frauen nehmen, die von weit weg kommen.»

Peter klingt – es ist ein Telefoninterview – nicht halb so erbittert, wie seine Worte sich lesen. Eher erstaunt, wie sich alles fügte. «Meine Frau und ich schmettern uns die Köpfe ein. Es ist oft heavy und laut. Pünktlichkeit, Geld, sagen, wo es durchgeht. Sie zwingt mich zu Rollen, die ich früher nie einnehmen durfte. Aber sie ist so ungeheuer lebendig, sie hat keine Fassade, es ist wie ein Geschenk.» Manchmal, sagt Peter, nimmt sie das Handy und telefoniert drei Stunden mit ihrer Familie in Afrika. Weil Gespräche eben Zeit brauchen. Dann dreht er durch, sie haben das Geld nicht. Und sie bekommt Angst, die finanzielle Abhängigkeit setzt ihr zu. In solchen Momenten reden sie über Scheidung. «Aber ich hatte noch nie eine so gute Zeit wie mit ihr. Es geht etwas. Ich freu mich so, abends heim zu ihr zu kommen. Wir wollen etwas voneinander. Hier wollen alle nur in Ruhe gelassen werden.»

Fragt man Ausländerinnen, wie sie die Schweizerinnen wahrnehmen, wird das Bild nicht freundlicher. «Sie sind wie Männer», sagt Nina, die Frau von Jan. «Sie sitzen mit gespreizten Beinen auf dem kalten Boden und rauchen. Und wenn sie schnäuzen, klingt es wie ein Alphorn.» Sie findet Schweizerinnen erschreckend ungepflegt. Und anmassend in ihren Forderungen an die Männer: «Wir Ostblock-Frauen halbieren den Haushalt nicht: Ich wasche, also musst du bügeln. Wir machen ihn und diskutieren nicht, so sind wir erzogen.»

Nina versteht die fordernde Haltung vor allem deswegen nicht, «weil die Schweizerinnen alle einen Märchenprinzen suchen. Aber ihre Ansprüche sind einfach zu hoch. Eine Ausländerin, die herkommt, um einen Mann zu finden, ist bedürftig und deswegen bescheidener und zugänglicher. Die Schweizer suchen ja auch Märchenprinzessinnen, da verlieren die Schweizerinnen gegen unsere Mentalität.» Schweizer Männer, sagt ihre russische Freundin Natascha, liessen sehr viel mit sich machen. «Wir loten unsere Grenzen aus, wir sind laut und lärmig wie kleine Pinscher. Aber wenn der grosse Hund ‹flaff› macht, sind wir still. Wichtige Dinge entscheiden die Männer. Eine Schweizerin und ein Schweizer sind wie zwei grosse Hunde derselben Rasse. Das geht nicht zusammen.»


«Schweizerinnen haben harte Herzen»


Die Männerschuhe waren etwas vom Ersten, was Rolfs Frau Florence an den Schweizerinnen auffiel. «Ganz viele Frauen tragen Männerschuhe. Überhaupt kann man sie oft kaum von Männern unterscheiden. Und sie rennen ständig.» Wenn Florence ihre Familie in Ghana besucht, sagen alle, sie solle endlich ruhig gehen. «Wir lernen, dass eine Frau ihren Körper elastisch und langsam bewegen soll. Aber jetzt renne ich auch schon.» Schweizerinnen, sagt Florence, verwechselten Emanzipation mit Dominanz. «Manchmal», sagt sie, «habe ich den Eindruck, sie würden den Mann am liebsten in die alte Frauenrolle drängen. Sie sind so angespannt. Sie arbeiten nicht für sich selber, sondern für ihr Ansehen in der Gesellschaft, um zu beweisen, dass sie so gut sind wie die Männer. Warum wollen sie so hart sein? Eine Frau muss ein weiches Herz haben. Hier haben die Frauen harte Herzen. Mein Mann ist freundlich und warm. Also versuche ich ebenfalls, ihm mit Wärme zu begegnen.»

Wie Nina hält Florence die Schweizer Männer für wesentlich netter als die Frauen. «Sie sind misstrauisch, aber nicht verletzend. Ich denke, sie sind die sanftesten der Welt.» Obwohl Florence neben Haushalt und Kinderbetreuung stundenweise berufstätig ist, würde sie nie von ihrem Mann verlangen, dass er im Haushalt hilft. «Ich mache das gern. Ich bin emanzipiert, aber das bedeutet nicht Kräftemessen. Wir sind keine Konkurrenten, sondern ergänzen uns. Wenn der eine in der Sonne steht, bleibt die andere im Schatten und bereitet seine Rückkehr vor. Weil er Durst hat, wenn er heimkommt. Und weil die Frau mehr Glück hat, denn sie kann im Schatten leben.»


Männer als Freizeitgestaltung


Noch Fragen, warum ein solches Selbstverständnis männliche Sehnsüchte weckt? Schweizerinnen deuten auf den Kühlschrank, wenn der Mann Durst hat. Ein Platz im Schatten ist nicht das, was sie vom Leben wollen. Sie treten ungeduldig an Ort, weil die Männer die Sonnenbänke besetzt halten und nur zögerlich ein paar Stehplätze frei machen. Sie verstehen nicht, warum es stundenlange Verhandlungen braucht, bevor er den Teppich saugt, der beiden gehört. Karin Frick, Autorin der eingangs erwähnten GDI-Studie über die Zukunft der Frau, schreibt: «Die Frau will Erfolg, sie will Einfluss, und sie will alles zu ihren Bedingungen. Ihr Leben wird durch Kompetenz, Karriere und Konsum bestimmt. Sie denkt und handelt immer mehr wie ein Mann. Die moderne Frau interessiert sich vor allem für sich selbst. Mann und Familie sind zwar noch ein Lebensziel, aber längst nicht mehr das einzige. Die Erwartungen an den Partner werden immer grösser und die Suche nach ‹dem Richtigen› immer schwieriger. Vor allem gut ausgebildete und beruflich erfolgreiche Frauen über dreissig tun sich zunehmend schwer damit, ‹gute Männer› zum Heiraten zu finden.»

Ob man bei solchen Voraussagen aufatmet oder friert: Sie denken nur konsequent weiter, was wir bereits leben. Die Kinder von Nina und Florence werden anders aufwachsen als ihre Mütter und irgendwann Männerschuhe tragen und laut schnäuzen. Die Zahl der Schweizer, die bei Ausländerinnen aus fernen Ländern Wärme, Direktheit und klare Rollenverteilungen suchen, wird weiter ansteigen. Die Schweizerinnen werden häufiger allein bleiben, was nicht bedeutet, dass es keine Männer in ihrem Leben gibt. Aber sie fallen eher unter Freizeitgestaltung als unter Partnerschaft. Mit Ideologie wird es nichts zu tun haben. Die Praxis allerdings wird von ferne an die 68er erinnern: Der Bubentraum von gestern als Realität der Frauen von morgen.

(c) 2006 by Die Weltwoche, Zürich